Unsere Leistungen
Lokaler Arbeitgeber
Vielfältige Qualifikationen
Zertifizierter Fachbetrieb
20 Jahre Erfahrung
Das machen wir
Baumdienstleistungen und Gartengestaltung
Baumdienstleistungen
Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Baumdienstleistungen von Baumpflege, Baumfällung und Baumkontrolle und vieles mehr. Sprechen Sie uns an.
Gartengestaltung
Gerne beraten wir Sie bei der Gartenneuanlage oder Umgestaltung.
Baumpflege

Fachgerechte Baumpflege nach ZTV Baum wird von uns das ganze Jahr über ausgeübt. Selbstverständlich immer im Einklang mit dem Artenschutz. In Seilklettertechnik oder mit Hubarbeitsbühne.
- Kronenpflege nach ZTV Baum
- Kronenmanteleinkürzung
- Kronenauslichtung
- Kroneneinkürzung
- Kronensicherungssysteme (lassen Sie sich beraten)
- Sturmschäden
- Herstellung der Verkehrssicherheit
- Kronensicherung
- Totholzentfernung
- Lichtraum – Profilschnitt
- Jungbaum- und Erziehungsschnitt
- Schreddern von Schnittgut bis 60cm Durchmesser
Baumfällung

Manchmal kann oder soll ein Baum nicht erhalten werden, weil er krank ist, seine Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann oder er neuer Bepflanzung bzw. einem Anbau weichen soll. Wir helfen Ihnen bereits bei den Formalitäten und führen Fällungen sicher durch. Unsere Kletterer können selbst auf engstem Raum Stämme Stück für Stück abtragen, ohne Haus oder Garten zu schädigen. Selbstverständlich können wir zur Unterstützung aller Arbeiten bei Bedarf auch auf unseren modernen und leistungsstarken Maschinenpark zurückgreifen. Auf Wunsch kümmern wir uns gerne um die Beseitigung der Wurzeln.
- Baumfällung nach ZTV Baum
- Baumfällgenehmigung
- Wurzelfräsen bis 75cm Tiefe
- In Seilklettertechnik
- Mit Hubarbeitsbühne
- Mit Fällkran bis 30 Höhe, siehe Galerie
- Mit Bagger und Knickschere bis 40 Tonnen Bagger
- Schreddern von Schnittgut bis zu 60cm Durchmesser
- Mit Seilwinde
Fällkran

Bei Großprojekten kommt unser Fällkran zum Einsatz. Er arbeitet sehr effizient und kostengünstig. Das anfallende Schnittgut schreddern wir mit unserem Großschredder bis 60cm Durchmesser.
- Fällkran bis 30m Höhe und 15m seitlich
- Bagger bis 40 Tonnen
- Knickpflege mit Bagger
- Wurzelrodung
- Holzschnitzel Verwertung
- Schreddern von 10cm bis zu 60cm Durchmesser
- Baufeldräumung
- Großprojekte
Baumkontrolle

Sie als Baumeigentümer sind für Ihre Bäume verantwortlich. Aus diesem Grund ist eine jährliche Baumkontrolle durch einen Fachmann sehr ratsam.
- Baumkontrolle
- Baumkataster
- Baumgutachten
- Baumuntersuchungen
- Schalltomograph
- Baumpilzbestimmung
- Baumkrankheiten erkennen und handeln
Gartengestaltung

Sie wollen Ihren Garten neu anlegen oder umgestalten? Dann sind wir genau die Richtigen für Sie. Lassen Sie sich von uns inspirieren und fachmännisch und professionell beraten.
- Pflasterarbeiten
- Rollrasen
- Baggerarbeiten
- Erdarbeiten
- Zaunbau
- Teichbau
- Bewässerungstechnik
- Rasenmährobotter
- Neuanpflanzungen
- Heckenpflege
- Baumpflanzung
- Friesenwälle
- und viele mehr
20% der Kosten zurück vom Finanzamt
Sie können bis zu 20% Ihrer handwerklichen Rechnungen (ausgenommen sind Materialkosten) von der Steuer absetzen, aber maximal 6.000€, d.h. Sie erhalten bis zu 1.200€ zurück. Dazu müssen Sie einfach die Rechnungen in der Einkommenssteuererklärung unter der Anlage “Haushaltsnahe Aufwendungen” eintragen. [Quelle: Deutsche Handwerkszeitung]
Welche Arbeiten sind abgedeckt?
Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im privaten Haushalt und im Garten erbracht werden.
Diese sind beispielsweise: Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Wartungen, Reparaturen, Keller-Abdichtungen sowie Gartenarbeiten und Gartenpflege etc. Baumfällarbeiten gehören zum Bereich der Gartenpflege und stellen gleichzeitig eine Modernisierung des Gartens dar.
Gibt es Bedingungen?
- Es werden nur Rechnungen anerkannt, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
- In der Rechnung sind die Lohnkosten getrennt auszuweisen, da es nur für die Lohnkosten eine Erstattung gibt. Nicht aber für gelieferte Materialien wie z.B. Pflanzen, Erden, Steine etc.
- die Kosten für den Einsatz von Maschinen zählen aber zu den Lohnkosten.
- Rechnungsbeträge müssen von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden; Barzahlungen werden nicht anerkannt.







